Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Kieferorthopäde)
Als Kieferorthopäde absolviert man, wie jeder andere Zahnarzt auch, ein Zahnmedizinstudium. Nach einer Tätigkeit als Zahnarzt folgt dann eine mindestens 3-jährige, hauptberufliche Weiterbildung in Vollzeit zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Diese Weiterbildung leistet man in kieferorthopädischen Fachzahnarztpraxen sowie kieferorthopädischen Abteilungen von Universitätskliniken ab und beschäftigt sich ausschließlich und somit intensiv mit dem Fachgebiet der Kieferorthopädie.
Am Ende steht eine Fachzahnarztprüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer. Erst nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung darf man sich als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Kieferorthopäde bezeichnen. Durch diese intensive Weiterbildung ist es Kieferorthopäden möglich, z. B. Fehlfunktionen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu diagnostizieren und durch eine individuelle und schonende Behandlung zu therapieren.
Bei uns werden Sie ausnahmslos von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (Kieferorthopäden) beraten und behandelt und es werden ausschließlich kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt.
Durch die hohe Qualifikation, viel Erfahrung und stetige Fortbildungen schaffen wir eine ideale Ausgangssituation, um gemeinsam mit Ihnen ein tolles und gesundes Lächeln zu erreichen.
Im Vergleich
Zahnarzt M.Sc. (Master of Science) Kieferorthopädie
Es ist möglich als Zahnarzt nebenberuflich an einer Fortbildung zum Master of Science (M.Sc.) für Kieferorthopädie teilzunehmen. Diese Fortbildung findet nicht hauptberuflich in Vollzeit statt und erfordert kein Mindestarbeitsjahr in der kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik.
Erwerben kann man den M.Sc. Kieferorthopädie beispielsweise an einer österreichischen Akademie. Die Fortbildung umfasst 45 Tage mit je 10 Unterrichtsstunden. Zum Vergleich: Die hauptberufliche Weiterbildung eines Kieferorthopäden dauert mindestens 3 Jahre.
Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie
Jeder Zahnarzt kann seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf die Kieferorthopädie legen und dies entsprechend mit „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ betiteln. Hierfür ist jedoch weder eine Fort- oder Weiterbildung noch eine Prüfung erforderlich.