Kosten und Versicherungen
Individuelle Kosten lassen sich erst nach einer unverbindlichen individuellen Beratung klären, jedoch finden sie hier einige Anhaltspunkte.
Gesetzliche Krankenversicherung (vor dem 18. Lebensjahr)
Für Kinder und Jugendliche gibt es klar definierte Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen, wann eine Kostenübernahme bis zum 18. Lebensjahr stattfindet. In der sogenannten KIG-Tabelle (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen) haben die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt, ab welcher Stufe einer Zahn- oder Kieferfehlstellung die Behandlungskosten übernommen werden.
Ab einer KIG-Stufe 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer
kieferorthopädischen Behandlung zu 80%.
Ein Eigenanteil von 20% muss der Versicherte während der Behandlung selbst tragen und bekommt diesen nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von seiner Krankenkasse zurück erstattet.
Zusatzkosten
Hinsichtlich der zur Zeit gültigen Kassenregeln ist das kieferorthopädische Leistungsspektrum nur auf eine wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Versorgung begrenzt. Wir haben jedoch den Anspruch, unsere Patienten nach aktuellem Wissensstand und mit modernen, effizienten und schonenden Techniken zu therapieren. Denn es ist unser Credo, jeden Patienten gleich zu behandeln und keinen Unterschied zwischen den Behandlungen bei Kassen- oder Privatpatienten zu machen. So können wir eine gleichbleibende Qualität mit möglichst kurzen und komfortablen Behandlungszeiten garantieren und brauchen nicht auf Behandlungsmethoden und Materialien verzichten, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen getragen werden.
Bitte beachten Sie eine mögliche Kostenübernahme dieser Zusatzkosten durch eine private Zusatzversicherung (s. u.).
Bitte beachten Sie VOR dem ersten Beratungstermin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. In der
Waizmanntabelle erhalten Sie eine schnelle Leistungsübersicht zu allen Zahnzusatz-Tarifen. Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, Bewertungen und jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungen:
>>> www.waizmanntabelle.de <<<
Gesetzliche Krankenversicherung (ab dem 18. Lebensjahr)
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird in bestimmten Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ein Beispiel ist eine ausgeprägte Kieferfehlstellung, bei der eine kombiniert kieferorthopädisch - kieferchirurgische Behandlung (mit sog. Dysgnathie-OP) erforderlich ist.
Private Versicherung
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Patienten sowohl vor als auch ab dem 18. Lebensjahr werden von den privaten Krankenkassen, abhängig von den individuellen Tarifen, bis zu 100% übernommen. Sie bekommen vor jeder kieferorthopädischen Behandlung einen Heil- und Kostenplan, den Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse zur Prüfung der Erstattung einreichen können.
Erstattungsverhalten privater Versicherungen
Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen hat sich in den letzten Jahren leider verändert. Kostenübernahmeentscheidungen sind für den Patienten in vielen medizinischen Bereichen oft kaum noch nachzuvollziehen. Es verwundert grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen versuchen, diese Leistungen – auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen – nicht oder nicht in vollem Umfang zu bezahlen.
Hilfe bei Abrechnungsfragen
Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern sprechen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um Unklarheiten zu Ihren Gunsten zu lösen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten
Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die privat getragen werden, können als „außerordentliche Belastung" als Gesundheitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Finanzämter und Steuerberater können Sie hierzu individuell beraten.