Sie möchten Ihre Patienten zur kieferorthopädischen Behandlung bzw. Beratung in meine Fachpraxis für Kieferorthopädie überweisen? Für Ihr Interesse an der Praxis und den Leistungen möchte ich mich herzlich bedanken.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist mir ein kommunikatives Miteinander und Transparenz besonders wichtig. Deshalb halte ich Sie stets über Ihren Patienten auf dem Laufenden. Falls Sie Fragen zu der Therapieplanung haben, sprechen Sie mich einfach an.
Zur Wahl des passenden Zeitpunktes für eine Überweisung zur kieferorthopädischen Behandlung hier ein paar allgemeine Informationen:
Der beste Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist in einem Alter zwischen 10 bis 11 Jahren, da die Patienten sich dort in der Regel in der zweiten Wechselgebissperiode befinden und noch genügend Wachstum vorhanden ist, um eine Bissumstellung erfolgreich therapieren zu können. Eine erste kieferorthopädische Kontrolle und Beratung sollte also spätestens in diesem Alter erfolgen.
Hiervon gibt es einige Ausnahmen, da sich einige Anomalien im frühen Alter besonders einfach therapieren lassen und unter Umständen Fehlentwicklungen des Muskel- und Bewegungsapparates so vermieden werden können:
Kreuzbisse (einseitig, beidseitig oder frontal) sollten möglichst früh überstellt werden. Daher ist eine Überweisung mit 6 bis 7 Jahren empfehlenswert.
Sagittale Frontzahnstufen größer als 9 mm bergen die erhöhte Gefahr eines Frontzahntraumas, sowie die Entwicklung der Lippeneinlagerung als Habit und sollten auch mit 6 bis 7 Jahren kieferorthopädisch korrigiert werden.
Ein extremer Platzmangel in einem oder beiden Kiefern verhindert unter Umständen den Durchbruch bleibender Zähne. Eine eventuell entstehende Retention ist später deutlich schwieriger und aufwendiger zu behandeln als frühe Maßnahmen zur Platzbeschaffung. Außerdem sind stark engstehende Zähne schwer zu reinigen und erhöhen das Kariesrisiko, so dass auch hier eine Überweisung mit 6 bis 7 Jahre sinnvoll ist.
Bei vorzeitigem Verlust von Milchzähnen sollten rechtzeitig Platzhalter eingesetzt werden, so dass der Platz für die permanenten Zähne erhalten bleiben kann. Eine Überweisung kurz nach dem Verlust des Zahnes wäre empfehlenswert.
Offene Bisse sind oft mit Lutschhabits oder Zungen- bzw. Lippendysfunktionen verbunden und sollten auch bereits mit 6 bis 7 Jahren kieferorthopädisch beurteilt werden. Habits und Dysfunktionen sind schwerer zu beheben, je länger sie andauern.
Bei erwachsenen Patienten kann eine Behandlung jederzeit begonnen werden, da Zahnbewegungen in jedem Alter möglich sind. Voraussetzung ist ein gesundes Parodontium und kariesfreies Gebiss. Die meisten Behandlungen im Erwachsenenalter finden aus ästhetischen Gründen statt. Aber auch bei starken Abweichungen der Bisslage können durch eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird, wieder physiologische Verhältnisse hergestellt werden. Insbesondere auf diesem Gebiet der sog. „OP-Fälle“ verfüge ich über eine besonders große Expertise und arbeite eng mit entsprechenden MKG-Kliniken zusammen. Auch das Aufrichten von Pfeilerzähnen, das Schließen von Lücken und / oder die Intrusion elongierter Antagonisten vor einer prothetischen Versorgung kann bei erwachsenen Patienten sinnvoll sein.
Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren! Ich freue mich über Ihre persönliche Kontaktaufnahme und ein kollegiales Gespräch.